Zielgruppe
Zielgruppe sind minderjährige schulpflichtige Kinder/ Jugendliche aller Schulformen, bei denen bis zur Verselbständigung bzw. bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein Betreuugsbedarf in einer stationären Heimunterbringung notwendig ist. Es betrifft die Kinder/ Jugendlichen, welche u.a. keine Sorgeberechtigten im Eltern- bzw. Verwandschaftsverhältnis haben bzw. bei denen eine Klärung zu einer familiären Zusammenführung vorläufig nicht gegeben ist oder bei denen ein unmittelbarer Verbleib im Elternhaus auf Grund von Überlastungssituationen nicht möglich ist. Weiterhin können der Zielgruppe angehören, die Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen und bei denen die Gefahr der sozialen Ausgrenzung besteht.
Zugang
Zuweisung erfolgt durch das Jugendamt nach Feststellung eines Hilfebedarfs für eine Heimunterbringung nach §34SGBVIII. Vorliegen muss eine Kostenübernahmeerklärung. Als Ausschlusskriterien gelten: alkohol-und drogenabhängige Kinder/ Jugendliche sowie schwer körperlich bzw. geistige Behinderte.
Standort
Merseburg